„Die Kundenadresse ist das wertvollste Gut eines Versandunternehmens. Entsprechend vorsichtig geht es mit der Adresse um, da es den Kunden exklusiv bei sich behalten möchte!“ – Vorstand HANDELSVERBAND.swiss

 

Das Datenschutzgesetz setzt den Onlinehändlern zu Gunsten der Kunden die Grenzen, was an Personendaten gespeichert und verwendet werden darf. Im Weiteren wacht der eidgenössische Datenschutzbeauftragte über die Einhaltung der Normen resp. unterbreitet Vorschläge zum Datenschutz.

Robinsonliste für schriftliche Werbung

Wer seine Adresse für Versandunternehmen sperren lassen will, kann sich beim Schweizerischen Direktmarketing Verband SDV  (oder per Post : SDV Schweizer Dialogmarketing Verband, c/o Walter Schmid Dialog Group, Neugutstrasse 66, 8600 Dübendorf)  in die sogenannte Robinsonliste eintragen lassen.

 

Wichtig zu wissen:
  • Die Robinsonliste gilt für Werbung von Firmen, welche bisher noch keine Kundenbeziehung mit Ihnen pflegen (Neukundenwerbung).
  • Personen, welche bei einem Versandhandelsunternehmen bereits Bestellungen getätigt haben, aber von diesem keine Werbung mehr wünschen, lassen sich bitte beim Versandhaus direkt von der Verteilerliste streichen.
Sterneintrag im Telefonbuch zur Unterbindung von unerwünschtem Telefonverkauf

Wer keine Telefonanrufe von Unternehmen wünscht, welche keine Kundenbeziehung mit Ihnen pflegen oder gepflegt haben, kann von der Fernmeldeanbieterin verlangen, dass Ihr Verzeichniseintrag mit einem Stern (*) versehen wird.

Falls Sie nicht auf einen Eintrag im Telefonbuch angewiesen sind, können Sie diesen im Telefonbuch local.ch löschen (entweder via online oder telefonisch unter 0800 86 80 86). Seit 1. Januar 2021 sind Sie ohne Telefonbucheintrag rechtlich gleichgestellt wie mit einem Eintrag im Telefonbuch mit Sterneintrag. In beiden Fällen gilt: Unternehmen dürfen Sie nicht mit Werbeanrufen belästigen, ausser Sie sind Kunde oder haben dem Anruf ausdrücklich zugestimmt.

Mehr Informationen zum Thema „Ruhe von ungebetenen Werbeanrufen“ finden Sie auch hier.

 

Wichtig zu wissen:
  • Die Sternliste gilt nur für Telefonanrufe von Firmen, zu welchen Sie bisher keine Beziehung hatten (Neukundenwerbung)
  • Falls Sie Anrufe von Unternehmen bekommen, zu welchen eine Geschäftsbeziehung besteht oder bestanden hat, müssen Sie sich direkt beim entsprechenden Unternehmen für Telefonanrufe sperren lassen.
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