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KONSUMENTENSCHUTZ

Konsumentenschutz

 

Der HANDELSVERBAND.swiss unterstützt die Auffassung “des mündigen Konsumenten“, welcher seine Entscheide bewusst und bestens informiert trifft. Gerade unsere Branche hat über die letzten Jahre vieles dazu beigetragen, dass der Konsument noch bessere Entscheidungen treffen kann. Bewertungen von Unternehmen, Produkten, Verkäufern, Käufern aber auch Preisvergleiche und viele Produktetests lassen den Konsumenten heute bessere und durchdachtere Entscheide treffen als noch vor 10 Jahren. Und trotzdem werden laufend neue Gesetze zum Konsumentenschutz vorgeschlagen – teilweise zu Recht, teilweise aber auch zum Nachteil des mündigen Konsumenten.

Diverse Schweiz spezifische Deklarationsvorschriften werden von uns kritisiert und hinterfragt. Jede spezifische Deklarationsvorschrift, jede zusätzliche Übersetzung oder Produkte-Anpassung nähren den Boden für höhere Verkaufspreise (es gibt dafür auch noch andere Gründe). Verzollungsdschungel, Sicherheitsvorschriften aber auch Umweltdeklarationspflichten können je nach Warengattung hohe Kostenfolgen auslösen, welche am Schluss am Konsument hängen bleiben. Meistens ist es eine Ideologie-Frage ob man hinter einer solchen Vorschrift steht oder nicht – für den Konsumenten wird es fast in jedem Falle zu einer Preisfrage.

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Der HANDELSVERBAND.swiss hat sich und den zertifizierten Onlinehändlern einen Ehrenkodex auferlegt und trägt damit zum sicheren Einkaufen im Internet in der Schweiz bei. Damit wollen wir von Unternehmensseite her den Grundstein für sicheres Online shoppen legen. Mit einem Gütesiegel und ein paar wenigen Grundsätzen können wir dem Konsumenten Sicherheit geben – ohne Gesetz.

Wir wünschen uns, dass die Schweiz weiterhin eine Verkäufer-Käufer Mentalität kennt, welche auf Vertrauen aufbaut und nicht nur auf Gesetzen. Immer neue Gesetze machen wohl dem Konsumenten glauben, dass er sich sicher fühlen kann. Sie helfen ihm aber genau dann nicht, wenn auf der anderen Seite “bösgläubige” Personen sitzen. Im Gegenteil: Zu viele Gesetze bewirken eine Scheinsicherheit und es verhält sich irgendwann ähnlich wie mit dem Vortritt des Fussgängers auf dem Zebrastreifen. Meinen Kindern sage ich immer noch: “Das Auto müsste zwar anhalten, aber du gehst nicht über den Streifen bevor das Auto auch wirklich steht”. Ähnlich sieht es beim Onlineshoppen aus: “Die Shop Betreiber müssten sich ans Gesetz halten, aber schau doch bevor du was kaufst oder gar vorausbezahlst, ob das Unternehmen vertrauenserweckend ist – insbesondere, wenn du glaubst, den Deal deines Lebens zu machen”. Auch ein Widerrufsrecht hilft da nicht weiter, wenn der Verkäufer irgendwo auf dieser Welt sitzt.

Wir unterstützen die Ombudsstelle E-Commerce des Konsumentenforums kf finanziell und ideell. Wir sind überzeugt, dass diese Organisation notwendig ist und ihren Beitrag zu einem fairen und vertrauensvollen miteinander beiträgt.

“.. unterstützen finanziell” ist uns und dem kf vom SKS schon vorgeworfen worden. Wir möchten hier einfach darauf hinweisen, dass alle anderen Ombudsstellen für Banken, Reisen oder Telekommunikation ebenfalls von der Branche finanziert werden und dies teilweise sogar gesetzlich so gefordert ist. Insofern reihen wir uns mit der finanziellen Unterstützung der Ombudsstelle in eine gut Schweizerische Tradition des vertrauensvollen Umgangs zwischen Kunde und Unternehmen ein.

Der HANDELSVERBAND.swiss sitzt aber im Gegenzug zur Zusammensetzung Telco Ombudsstelle nicht im Stiftungsrat des kf. Der HANDELSVERBAND.swiss ist auch nicht in die Bearbeitung der Fälle involviert. Wir stellen einen Vertreter eines Gremiums im Eskalationsfalle. Die Ombudsstelle haben wir nicht gegründet, um das Widerrufsrecht zu verhindern, sondern um Transparenz zu schaffen, wo echte Probleme im E-Commerce bestehen, denn diese Transparenz wurde von anderen Institutionen nie geschaffen.

Immer wieder werden wir aber auch mit neuen Forderungen von Konsumentenorganisationen konfrontiert, welche meistens in neue Gesetz münden. Neue Gesetze bedeuten im Normalfall auch Mehrkosten für Unternehmen. Als Unternehmensvertreter nehmen wir deshalb Gesetze genau unter die Lupe und bilden uns unsere eigene Meinung.

Am Beispiel des geforderten Widerrufsrechts lässt sich gut aufzeigen, was die Einführung eines neuen Gesetzes z.B. für den Heimelektronikbereich zur Folge haben könnte. Wir kennen in der Schweiz ein vergleichsweise tiefes Preisniveau im Heimelektronikbereich. Dies hat auch damit zu tun, dass die preisagressiven Onlinehändler meist kein Rückgaberecht einräumen. Möchte man hingegen ein Rückgaberecht haben, stehen andere Onlinehändler zur Auswahl – meistens in Konsequenz etwas teurer als die Preisleader. Denn Rückgaberecht hat einen Preis. Haben Sie sich schon mal überlegt, ob Sie auch ein iPhone annehmen würden, welches zuvor schon von einer anderen Person ausgepackt worden ist? Oder möchten Sie den bereits beim Nachbarn einmal eingesteckten Fernseher als “neu” geliefert bekommen? Wahrscheinlich nicht.

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